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Allergie gegen Schimmelpilze

Bei Allergikern reagiert das Immunsystem auf die antigenen Oberflächen tierischer oder pflanzlicher Eiweiße, die eigentlich keine Gefahr für den Körper darstellen. Prinzipiell kann dabei jede Substanz zum Auslöser einer Allergie werden.

Auslöser von Schimmelpilzallergien sind die Sporen (Samenkapseln) der Schimmelpilze. Die Schimmelpilze wachsen an feuchten, warmen Stellen wie Komposthaufen, Biotonnen, aber auch an Luftbefeuchtern und im Badezimmer. Ihre Sporen schweben in der Luft und werden über die Atemwege aufgenommen, wo sie allergische Reaktionen auslösen können. Schimmelpilze können auch über die Nahrung in Form von verdorbenen Produkten oder veredelten Nahrungsmitteln wie Käse oder Wein aufgenommen werden.

Symptome

Werden die Sporen der Schimmelpilze eingeatmet, können sie Schnupfen, Niesen, Husten und Atemnot hervorrufen. Werden die Sporen auch über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen, können sie Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Blähungen und Durchfall auslösen.

Diagnose

Besteht der Verdacht einer Allergie gegen Schimmelpilze, lässt sich dies mit einem Allergietest nachweisen.

Therapie

Besteht eine Schimmelpilzallergie, sollte die Entstehung und Verbreitung der Sporen verhindert werden und der Kontakt weitestgehend vermieden werden. Dazu sollte beispielsweise die Feuchtigkeit der Raumluft durch regelmäßiges Lüften und Verzicht auf Topfpflanzen und Luftbefeuchter möglichst unter 60% gesenkt werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass Lebensmittel so gelagert werden, dass sich kein Schimmel bilden kann.

Wer unter eine Schimmelpilzallergie leidet, sollte sich in jedem Fall in ärztliche Behandlung begeben. Die Beschwerden einer Schimmelpilzallergie lassen sich mit Medikamenten behandeln. Langfristig kann eine Schimmelpilzallergie durch eine Immuntherapie in ihrer Wirkung vermindert und in vielen Fällen sogar ganz geheilt werden.

Hinweis

Die spezifische Immuntherapie führe ich auch in meiner Praxis durch. Da zur Durchführung dieser Therapie zunächst ein Allergietest erforderlich ist, sollten Sie dazu einen gesonderten Termin während der Öffnungszeiten der Praxis vereinbaren. Die anschließende Behandlung erfolgt dann nach Absprache. Bitte beachten Sie, dass die Grundbehandlung eine regelmäßige wöchentliche Anwesenheit von mindestens einer halben Stunde in der Praxis bedarf.