Qualitätsmanagement

Mit der Regelung des § 135 a Abs. 2 Nr. 2 SGB V sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte verpflichtet, ein Qualitätsmanagement-System einzuführen und weiterzuentwickeln.

Ausdrückliches Ziel dieser Einführung eines Qualitätsmanagements ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu sichern und zu verbessern. Dabei stehen der Patient und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt.

Obwohl die Einführung des Qualitätsmanagements derzeit noch nicht verpflichtend ist, haben wir uns zu einer freiwilligen Teilnahme entschlossen, um durch dieses Programm einen höheren Qualitätsstandard in unserem Handeln zu erreichen.

Ziele des Qualitätsmanagements

Fachliche Qualitätsstandards

Eines der Hauptziele des Qualitätsmanagements ist die Verbesserung der Qualität der medizinischen Behandlungs- und Versorgungsprozesse. Das Qualitätsmanagement soll sicherstellen, dass die Versorgung sich an fachlichen Standards und Leitlinien orientiert, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass Patienten bei allen Ärzten und bei jedem Arztbesuch nach gleichen qualitativen Standards medizinisch behandelt werden.

Patientenorientierung

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll der Patient im Mittelpunkt aller Prozesse der Praxis stehen. Aspekte wie Sicherheit, Mitwirkung und Beteiligung sowie die Qualität der Information und Beratung müssen dabei besonders beachtet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Besuch eines Patienten in der Arztpraxis für ihn so angenehm und nützlich wie möglich wird.

Integration

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Allgemeinärzte, Fachärzte und Krankenhäuser werden durch das Qualitätsmanagement aufgefordert, ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Dadurch wird sichergestellt, dass patientenbezogene Informationen schnell und sicher ausgetauscht werden.

Maßnahmen

Ausgangspunkt bei der Einführung des Qualitätsmanagements ist die Erstellung des Leitbildes der Praxis. Das Leitbild fasst in wenigen Sätzen das Selbstverständnis der Praxis zusammen und gibt damit Bewertungskriterien vor, an denen alle Maßnahmen des Qualitätsmanagements gemessen werden können.

Der nächste Schritt auf dem Weg zum Qualitätsmanagement ist die Aufnahme der Prozesse. Unter einem Prozess versteht man dabei eine Abfolge von Aktionen, die unmittelbar dazu dient, ein bestimmtes Ziel zu erreichen.

Prozesslandkarte

Um die Qualität der ärztlichen und nicht-ärztlichen Prozesse zu verbessern, müssen die zur medizinischen Behandlung und Versorgung notwendigen Prozesse zunächst identifiziert werden. Dazu wurden verschiedene Identifikationstechniken verwendet. Die Übersicht der Prozesse, die Prozesslandkarte, dient dann als Ausgangsbasis für das weitere Qualitätsmanagement.

Patientenanforderungen

Um die Patientenorientierung aller Prozesse sicherzustellen, müssen die Anforderungen und Wünsche der Patienten an die Prozesse ermittelt werden. Dazu wird neben verschiedenen Analysetechniken seit Beginn des Jahres 2006 eine fortlaufende Patientenbefragung mittels eines Fragebogens durchgeführt.

Die Patientenbefragung ergab beispielsweise, dass von einigen Patienten die Wartezeiten als Problem gesehen wurden. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wurde hier eine Veränderung der Öffnungszeiten und des Terminschemas erarbeitet und umgesetzt. Die Einführung und der Ausbau der "freien" Sprechstunde ohne vorherige Terminabsprache ist ein wesentliches Ergebnis dieser Prozessverbesserung, durch das die Wartezeiten deutlich gesenkt werden konnten.

Fortlaufender Prozess

Das Qualitätsmanagement ist kein abgeschlossener Prozess. Es wird, den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechend, fortlaufend weiter durchgeführt und ausgebaut.

Da der Patient bei allen Maßnahmen im Mittelpunkt steht, sind Sie herzlich aufgefordert, uns hierbei zu unterstützen. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus Ausgangspunkt für weitere Qualitätsmaßnahmen.