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Impfkalender

Impfungen werden in drei Kategorien unterschieden. Die Grundimmunisierungen dienen dazu, den Impfschutz aufzubauen und das Immunsystem so in die Lage zu versetzen, zukünftige Infektionen abwehren zu können. Zur Schaffung eines grundlegenden Impfschutzes sind meistens mehrere aufeinander folgende Impfungen notwendig. Wird eine dieser Impfungen nicht durchgeführt, ist der Impfschutz nicht vollständig.

Bei vielen Impfungen hält der durch die Grundimmunisierung erlangte Impfschutz nur eine bestimmte Zeit an. In bestimmten Zeitabständen muss der Impfschutz daher durch eine Auffrischungsimpfung wieder verstärkt werden.

Neben der Impfung zur Herstellung und Aufrechterhaltung des normalen Impfschutzes können bei gesundheitlichen oder beruflichen Risiken weitere sog. Indikationsimpfungen notwendig werden.

Die Impfempfehlungen werden jährlich von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut Webseite in Deutsch herausgegeben und aktualisiert.

Impfungen im Säuglingsalter

Für die Grundimmunisierung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), HIB und Hepatitis B sind insgesamt vier Impfungen mit Sechsfach-Impfstoffen notwendig.

Kleinkinder sollen darüberhinaus mit 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden. Die zweite Impfung muss dann mit 23 Monaten erfolgen.

 

Impfungen im Kindesalter

Nach Kontakt zu Personen, die an Masern, Mumps oder erkrankt sind, sollten ungeimpfte Kinder innerhalb von drei Tagen geimpft werden. Kinder, die von dem Kontakt zu diesen Krankheiten nur die erste Impfung erhalten haben, sollten dann die zweite Impfdosis erhalten.

Eine Auffrischungsimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist im Jugendalter notwendig. Bestand bis zum 15 Lebensjahr noch keine Erkrankung an Varizellen (Windpocken), ist eine Impfung durchzuführen.

Falls noch Grundimmunisierungen gegen diese Krankheiten fehlen, müssen diese nachgeholt oder ergänzt werden.
 
ab
5
Jahre
 
 

Impfungen im Erwachsenenalter

Nach den im Kindes- oder Jugendalter durchgeführten Grundimmunisierungen muss der bestehende Impfschutz aufrechterhalten und ergänzt werden.

Für bestimmte Personengruppen mit gesundheitlich oder beruflich bedingtem Infektionsrisiko können weitere Indikationsimpfungen notwendig sein.